Als Mitglied im Bundesverband für Podologie biete ich seit Dezember 2012 in meiner Podologischen Praxis alles rund um die
medizinische Fußpflege an.
Im Vordergrund meiner Arbeit
steht immer das Wohlbefinden meiner Patienten. Zu Anfang der Behandlung wird eine genaue Anamnese durchgeführt als
Grundvoraussetzung, um Ihre
Füße optimal zu behandeln.
Selbstverständlich arbeite ich nach höchsten Hygienestandards.
Neue Adresse ab 1.10.2019: Hauptstr.8 in Schlagsdorf
Ihre Podologin
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous (πούς) – Genitiv podos (ποδός) – für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Lehre/Kunde“ ab.
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie.
Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.
Nach den Richtlinien des Bundesverbandes für Podologie.
Für eine podologische Komplexbehandlung, die auch vom Arzt verordnet werden kann - zum Beispiel für Diabetiker - kann mit etwa 40 bis 50 Minuten Zeitaufwand gerechnet werden. Bei einer Erstbehandlung mit Anamnese auch etwas länger.
Eine Behandlung ist selbstverständlich auch ohne Rezept des Hausarztes sinnvoll: Fußbäder mit natürlichen Duftstoffen, Behandlung von Hühneraugen, Warzen oder Pilznägeln gehört ebenso zu meinem Leistungsangebot wie ein entspannendes Fußbad oder eine Fußmassage.
Die Preise dafür richten sich nach dem Aufwand und werden individuell abgesprochen.
Orthesen sind individuell angefertigte Hilfsmittel zur Korrektur von Zehenfehlstellungen (z.B. bei Reiterzehen) oder als Druck- und Reibungsschutz bei Hühneraugen oder am Ballen (Hallux valgus).
Während der Fußpfleger Risikopatienten wie Diabetiker, Rheumatiker und Patienten mit Gefäßerkrankungen nicht behandeln darf, sind Podologen bzw. medizinische. Fußpfleger besonders ausgebildet in der Versorgung von Problemfüßen dieser Patienten.
Diabetiker mit ärztlicher Verordnung können die Kostenübernahme ihrer Krankenkasse erhalten.
Der Erwerb einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis hat für einen Podologen den Vorteil, dass er selbständig Patienten annehmen darf und diese Leistung innerhalb des Gesetzes (§1 HPG) mit privaten Krankenkassen bzw. direkt mit den Patienten abrechnen kann. Auch bei der Wundbehandlung ist der Podologe mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (Sektoraler Heilpraktiker) nicht mehr nur auf ärztliche Anordnungen angewiesen.
Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der Podologie ist nur Personen mit der Erlaubnis nach §1 HPG gestattet, also Ärzten, Heilpraktikern und Heilpraktikern auf dem Gebiet der Podologie.
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Podologische Praxis
Martina Schieweck
Hauptstraße 8
19217 Schlagsdorf
Tel.:
Fax:
Mobil:
038875-227536
038875-227538
0172-4357282
Montags bis Freitags:
8:00 bis 12:00 Uhr
• und nach Vereinbarung
• Hausbesuche sind möglich
Hauptstraße 8 · 19217 Schlagsdorf
Telefon: 038875-227536 · Fax: 038875-227538
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